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Begründung und Methodik der Offenlegung von Zuwendungen

Eine Frau zeigt einem Kollegen etwas am Computerbildschirm auf ihrem Schreibtisch.
Wir bei Johnson & Johnson haben eine Vision: eine Welt, in der Krankheiten der Vergangenheit angehören. Diese Vision können wir nur in Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Forschenden, Kliniken, anderem medizinischen Fachpersonal und Gesundheitseinrichtungen erreichen. Wir brauchen ihren Blick in die Praxis, um die richtigen Medikamente zu entwickeln und weiterzuentwickeln.

Dieser Austausch mit medizinischen Fachkreisen ist für uns sehr wichtig, bedeutet für diese aber natürlich auch Aufwand. Für uns ist es selbstverständlich, dass sie für diesen Aufwand fair vergütet werden. Dabei geht es beispielweise um Honorare für Beratungsleistungen oder Fortbildungsbeihilfen. Wir respektieren die Unabhängigkeit der Ärzt:innen und aller Akteur:innen des Gesundheitssystems. Deshalb halten wir es für wichtig und richtig, dass diese Zuwendungen öffentlich nachvollziehbar sind. Um Transparenz zu schaffen, folgen wir dem EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) Kodex für die Offenlegung von Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie an medizinische Fachkreise (Code of Practice ). Ebenso verpflichten wir uns dem Transparenzkodex des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V. (FSA) .

So arbeiten wir transparent mit anderen Akteur:innen des Gesundheitswesens zusammen

Seit 2016 veröffentlicht Johnson & Johnson jährlich alle an Mitglieder der medizinischen Fachkreise geleisteten Zuwendungen. Darunter fallen zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für den Besuch von Fachtagungen, Honorare für Dienstleistungen und Fortbildungsbeihilfen für Gesundheitseinrichtungen. Die Offenlegung dieser Zuwendungen erfolgt nur, wenn deren Empfänger:innen, also die Mitglieder der Fachkreise, dem zustimmen. Johnson & Johnson hofft sehr, dass sich auch weiterhin möglichst viele Ärzt:innen und medizinische Fachkräfte dafür entscheiden, ihre Zuwendungen offenzulegen. Denn die Zusammenarbeit zwischen forschenden Pharmaunternehmen und medizinischen Fachkreisen ist eine wichtige Voraussetzung für medizinischen Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung von Patient:innen.

HCP/HCO Offenlegung – Methodische Erläuterungen

1. Einleitung

Johnson & Johnson Innovative Medicine (J&J IM) verpflichtet sich zu Transparenz und Integrität in der Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise (Healthcare Professionals, HCPs) und Institutionen der Fachkreise (Healthcare Organisations, HCOs). Diese Interaktionen fördern den medizinischen Fortschritt, die Patientenversorgung sowie die sachgerechte Anwendung von Arzneimitteln. In Übereinstimmung mit dem EFPIA-Kodex zur Offenlegung geldwerter Leistungen (EFPIA Code on Disclosure of Transfers of Value) und dessen Umsetzung in die jeweils geltenden nationalen Kodizes legt J&J IM die geldwerten Leistungen (Transfers of Value, ToVs) gegenüber HCPs und HCOs offen.

2. Definitionen

Empfänger:

Im Sinne des EFPIA-Kodex zur Offenlegung geldwerter Leistungen werden hierunter alle HCPs oder HCOs verstanden, deren hauptsächliche berufliche Tätigkeit, deren Hauptgeschäftsadresse oder deren Sitz in Europa liegt.

Angehörige der Fachkreise (HCPs):
Jede natürliche Person, die einem ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder pflegerischen Beruf angehört, sowie jede andere Person, die Arzneimittel verschreiben, einkaufen, abgeben, empfehlen oder verabreichen darf.

Institutionen der Fachkreise (HCOs):
Jede juristische Person oder Organisation, die eine Vereinigung oder Einrichtung des Gesundheits-, Medizin- oder Wissenschaftsbereichs ist und über die eine oder mehrere Angehörige der Fachkreise (HCPs) ihre Dienstleistungen erbringen.

Hinweis:
Aus dem Kreis der oben genannten Empfänger berichten wir auch über inaktive Datensätze, die zum Beispiel pensionierte oder verstorbene HCPs umfassen können. Unsere Berichterstattung erfolgt jeweils auf Basis der zum Zeitpunkt der ToV-Aktivität zuletzt bekannten Hauptgeschäftsadresse des HCPs.

Arten von geldwerten Leistungen (ToVs):

Direkte geldwerte Leistung:
Sämtliche Zahlungen, die J&J IM direkt an Empfänger leistet, unabhängig davon, ob diese in Form von Geld-, Sach- oder sonstigen Leistungen erfolgen, sowie jegliche Erstattungen. Hierzu zählen insbesondere Honorare für Dienstleistungen, damit verbundene Aufwendungen für Vortrags- und Beratungstätigkeiten, Zuwendungen, Spenden und Sponsoringleistungen an HCOs.

Indirekte geldwerte Leistung:
bezeichnet geldwerte Leistungen, die im Auftrag einer anderen Partei erbracht werden und typischerweise Aufwendungen für Reisen, Unterkunft oder Veranstaltungsteilnahmen (Teilnahmegebühren) betreffen.

Forschungs- und Entwicklungs-(F&E)-bezogene ToV:
sind geldwerte Leistungen an HCPs oder HCOs im Zusammenhang mit der Planung oder Durchführung von (i) nicht-klinischen Studien (gemäß den OECD-Grundsätzen der Guten Laborpraxis); (ii) klinischen Prüfungen (gemäß Richtlinie 2001/20/EG); oder (iii) prospektiven nicht-interventionellen Studien (NIS), bei denen Patientendaten von einzelnen HCPs oder Gruppen von HCPs – bzw. in deren Auftrag – speziell für die Studie erhoben werden (Abschnitt 15.01 des HCP-Kodex).

3. Geltungsbereich der Offenlegung

Der Offenlegungsbericht umfasst alle direkten und indirekten Kosten, einschließlich Forschungs und Entwicklungskosten (F&E-Kosten), im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie – soweit anwendbar – mit dazugehörigen Medizinprodukten stehen und die von J&J IM gegenüber Empfängern erbracht wurden.

Ausgenommene geldwerte Leistungen:
Nachfolgend ist eine nicht abschließende Liste von geldwerten Leistungen (ToVs) angeführt, die wir von unserem Offenlegungsbericht ausschließen.

  • Aktivitäten mit geldwerten Leistungen, bei denen J&J IM keine Kenntnis vom endgültigen Begünstigten hat (z. B. verblindete Marktforschung)
  • Kauf und Verkauf von Arzneimitteln im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
  • Bewirtungen / Mahlzeiten
  • Karitative Zuwendungen und gemeinnützige Beiträge, die nicht an HCOs bzw. Patientenorganisationen gerichtet sind
  • Geldwerte Leistungen eines Vertriebspartners bzw. Vertriebsmittlers, die NICHT im Namen oder auf Veranlassung eines J&J IM-Unternehmens erbracht werden; diese sind vom Vertriebspartner bzw. Vertriebsmittler selbst und nicht vom J&J IM-Unternehmen offenzulegen
  • Arzneimittelmuster

ToV-Reporting-Richtlinie:
Grundsätzlich berichtet J&J IM geldwerte Leistungen in dem Kalenderjahr, in dem die Zahlung ausgeführt wurde oder die zugrundeliegende Aktivität stattgefunden hat.

  • Direkte Kosten wie Dienstleistungshonorare und Rückerstattungen von Auslagen, Spenden, Zuwendungen oder Sponsorings an HCOs werden dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die tatsächliche Zahlung bzw. Rückerstattung in unseren Finanzsystemen ausgeführt wurde.

    Auch wenn unsere Unternehmensrichtlinien die Rückerstattung von Auslagen grundsätzlich untersagen, werden solche Auslagen, die in Ausnahmefällen erstattet werden, in dem Kalenderjahr offengelegt, in dem sie ausgezahlt wurden.

  • Indirekte Kosten wie Reisekosten (z. B. Flugtickets), Unterkunftskosten (z. B. Hotelkosten) und Teilnahmegebühren werden jenem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die jeweilige Aktivität stattgefunden hat.
  • Erfolgt eine Zahlung über einen Dritten, wird das Datum unserer Zahlung an den Dritten als maßgeblich für die Zuordnung der Zahlung zum entsprechenden Kalenderjahr herangezogen.

Forschung und Entwicklung (F&E):
Gemäß den Offenlegungsanforderungen der EFPIA werden sämtliche geldwerten Leistungen (ToVs) im Bereich Forschung und Entwicklung an HCPs oder HCOs pro Land ausschließlich in aggregierter Form offengelegt. Das bedeutet, dass keine individuelle Offenlegung im öffentlichen Bericht erfolgt.

Nicht-monetäre geldwerte Leistungen (Sachleistungen):
Sachleistungen werden entweder auf Basis der von J&J IM tatsächlich aufgewendeten Kosten oder auf Basis ihres aktuellen, anhand objektiver externer Parameter ermittelten, Marktwerts berichtet. Der jeweils zugeordnete Wert der Sachleistung ist im Vertrag mit dem Empfänger ausgewiesen.

ToV bei teilweiser Teilnahme bzw. Stornierung und Erstattung:
Es werden ausschließlich die Kosten der tatsächlichen Teilnahme berichtet. Stornokosten vor der Veranstaltung werden nicht berichtet, da sie keine geldwerte Leistung an den Empfänger darstellen.

Grenzüberschreitende Aktivitäten:
Geldwerte Leistungen an HCPs/HCOs aus einem Land, das in den Anwendungsbereich des EFPIA-Offenlegungskodex fällt, werden im jeweiligen Sitzland des Empfängers berichtet – unabhängig davon, welche J&J IM-Gesellschaft die Leistung veranlasst und/oder ausgeführt hat.

4. Besondere Hinweise

Landesspezifische Referenznummer (CODS-ID):
Für jeden Empfänger berichtet J&J IM – sofern anwendbar und nach den nationalen Offenlegungsvorgaben verlangt – die im unternehmenseigenen Customer-Relationship-Management-System (CRM) hinterlegte landesspezifische Referenznummer.

HCP in Anstellung bei einer HCO
Sofern nationales Recht oder der jeweilige Branchenkodex nichts Abweichendes vorsehen, gilt: Wird ein HCP über eine HCO, der er angehört, vertraglich gebunden und vergütet, so legen wir die geldwerte Leistung (Dienstleistungshonorar) auf Ebene der empfangenden HCO offen. Personenbezogene Aufwendungen wie Reise- und Unterkunftskosten werden – sofern vertraglich nicht anders vereinbart – auf Ebene des HCP berichtet.

Mehrjährige Verträge:
Bei mehrjährigen Verträgen kommt in der Regel ein Modell mit Teilzahlungen zur Anwendung. Das heißt, der Gesamtwert wird in mehreren, zeitlich gestaffelten Einzelzahlungen übertragen. Jede dieser Teilzahlungen wird jenem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die tatsächliche Zahlung bzw. Rückerstattung in unseren Finanzsystemen ausgeführt wurde.

Qualitätssicherung:
J&J IM führt regelmäßig Datenqualitätsprüfungen und Abstimmungsverfahren durch, um hohe Datenqualitätsstandards sicherzustellen und eine kontinuierliche Prozessverbesserung zu ermöglichen.

Haftungsausschluss:
Trotz unseres Strebens nach einer effizienten und zeitnahen Verarbeitung kann es vorkommen, dass Zahlungsinformationen erst nach dem Veröffentlichungszeitpunkt verfügbar werden. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um Einzelfälle handelt, und werden das tatsächliche Auftreten überwachen. Bei wesentlichen Änderungen gegenüber der Erstveröffentlichung erfolgt eine quartalsweise Aktualisierung.

5. Datenschutzrechtliche Grundlage

Je nach Land kann der jeweils anwendbare Rechtfertigungsgrund für die Verarbeitung personenbezogener Daten variieren und unser berechtigtes Interesse, eine rechtliche Verpflichtung oder Ihre Einwilligung umfassen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses, haben Angehörige der Fachkreise (HCPs) das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. HCPs können nach den Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten eine allfällig erteilte Einwilligung in eine individuelle Offenlegung widerrufen; in diesem Fall erfolgt die Offenlegung in aggregierter Form. Die Einwilligung bzw. deren Widerruf wird je HCP für sämtliche geldwerten Leistungen des jeweiligen Berichtsjahres eingeholt.

Der Abschnitt mit aggregierten HCP-Daten im Offenlegungsbericht enthält die Gesamtsumme je Leistungs-/Kostenkategorie, die an HCPs übertragen wurde, welche einer individuellen Offenlegung nicht zugestimmt haben.

6. Form der Offenlegung

Veröffentlichungszeitpunkt:
Die geldwerten Leistungen werden jährlich gemäß den Fristen des EFPIA-Kodex und der nationalen Kodizes veröffentlicht und über die entsprechende Offenlegungsplattform bereitgestellt.

Offenlegungsplattform:
https://www.jnj.com/innovativemedicine/emea/how-we-work/transparency
https://www.jnj.com/innovativemedicine/germany/wie-wir-arbeiten/transparenz/zahlungsuebersicht

Sprache der Offenlegung:
Die Offenlegung erfolgt in der jeweiligen Landessprache.

7. Offenlegung der Finanzdaten

Sämtliche Zahlungen (z. B. Dienstleistungshonorare, Spenden, Zuwendungen, Sponsoringleistungen und sonstige finanzielle Unterstützungen) werden netto, d. h. ohne Umsatzsteuer (USt.), berichtet. Eine gegebenenfalls anfallende Quellensteuer ist im berichteten Betrag enthalten, unabhängig davon, ob sie direkt an die Finanzbehörden abgeführt wird oder nicht.

Alle geldwerten Leistungen aus Dienst- oder Sachleistungen (z. B. Flugticket, Hotelzimmer) werden brutto, also einschließlich Umsatzsteuer (und ggf. Trinkgelder), berichtet.

Die berichteten ToV-Beträge sind nicht für umsatzsteuerliche oder steuerliche Meldezwecke geeignet. Werden steuerliche Belege benötigt, stellt das Unternehmen diese direkt den betreffenden HCPs/HCOs zur Verfügung.

Alle Beträge werden in der jeweiligen Landeswährung berichtet, d. h. in der Währung des Landes, in dem die Offenlegung erfolgt.

Bei geldwerten Leistungen, die ursprünglich in einer anderen Währung als der Landeswährung erfolgt sind, wird eine Umrechnung in die Landeswährung vorgenommen; die zugrunde gelegten Wechselkursdetails können im Einzelfall zur Verfügung gestellt werden.

8. Weitere Informationen

Wir stützen uns auf eine Kombination aus automatisierten Systemen, standardisierten Prozessen und manueller Datenerfassung aus internen und externen Quellen, um die relevanten Daten zu erfassen und schließlich zu berichten. Die in dieser Veröffentlichung berichteten Informationen entsprechen unserem guten Glauben und unseren bestmöglichen Bemühungen, die Anforderungen des EFPIA-Offenlegungskodex einzuhalten. Sollten trotz aller Sorgfalt unvollständige oder unzutreffende Angaben in unserer Veröffentlichung enthalten sein, werden wir den Sachverhalt sachgerecht prüfen und Fehler entsprechend korrigieren.

Die gemäß den EFPIA-Anforderungen und auf dieser Website offengelegten geldwerten Leistungen dienen ausschließlich der Erfüllung der EFPIA-Berichtspflichten. Die ausgewiesenen Kosten dürfen nicht als Beleg für Meldungen an Finanzbehörden oder vergleichbare Berichtszwecke herangezogen werden.

EM-170937