- Austria
- Wie wir arbeiten
- Transparenz
- Offenlegungsmethode
Unsere Offenlegungsmethode
HCP/HCO Offenlegung – Methodische Erläuterungen
Johnson & Johnson Innovative Medicine (J&J IM) verpflichtet sich zu Transparenz und Integrität in der Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise (Healthcare Professionals, HCPs) und Institutionen der Fachkreise (Healthcare Organisations, HCOs). Diese Interaktionen fördern den medizinischen Fortschritt, die Patientenversorgung sowie die sachgerechte Anwendung von Arzneimitteln. In Übereinstimmung mit dem EFPIA-Kodex zur Offenlegung geldwerter Leistungen (EFPIA Code on Disclosure of Transfers of Value) und dessen Umsetzung in die jeweils geltenden nationalen Kodizes legt J&J IM die geldwerten Leistungen (Transfers of Value, ToVs) gegenüber HCPs und HCOs offen.
Empfänger:
Im Sinne des EFPIA-Kodex zur Offenlegung geldwerter Leistungen werden hierunter alle HCPs oder HCOs verstanden, deren hauptsächliche berufliche Tätigkeit, deren Hauptgeschäftsadresse oder deren Sitz in Europa liegt.
Angehörige der Fachkreise (HCPs):
Jede natürliche Person, die einem ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder pflegerischen Beruf angehört, sowie jede andere Person, die Arzneimittel verschreiben, einkaufen, abgeben, empfehlen oder verabreichen darf.
Institutionen der Fachkreise (HCOs):
Jede juristische Person oder Organisation, die eine Vereinigung oder Einrichtung des Gesundheits-, Medizin- oder Wissenschaftsbereichs ist und über die eine oder mehrere Angehörige der Fachkreise (HCPs) ihre Dienstleistungen erbringen.
Hinweis:
Aus dem Kreis der oben genannten Empfänger berichten wir auch über inaktive Datensätze, die zum Beispiel pensionierte oder verstorbene HCPs umfassen können. Unsere Berichterstattung erfolgt jeweils auf Basis der zum Zeitpunkt der ToV-Aktivität zuletzt bekannten Hauptgeschäftsadresse des HCPs.
Arten von geldwerten Leistungen (ToVs):
Direkte geldwerte Leistung:
Sämtliche Zahlungen, die J&J IM direkt an Empfänger leistet, unabhängig davon, ob diese in Form von Geld-, Sach- oder sonstigen Leistungen erfolgen, sowie jegliche Erstattungen. Hierzu zählen insbesondere Honorare für Dienstleistungen, damit verbundene Aufwendungen für Vortrags- und Beratungstätigkeiten, Zuwendungen, Spenden und Sponsoringleistungen an HCOs.
Indirekte geldwerte Leistung:
bezeichnet geldwerte Leistungen, die im Auftrag einer anderen Partei erbracht werden und typischerweise Aufwendungen für Reisen, Unterkunft oder Veranstaltungsteilnahmen (Teilnahmegebühren) betreffen.
Forschungs- und Entwicklungs-(F&E)-bezogene ToV:
sind geldwerte Leistungen an HCPs oder HCOs im Zusammenhang mit der Planung oder Durchführung von (i) nicht-klinischen Studien (gemäß den OECD-Grundsätzen der Guten Laborpraxis); (ii) klinischen Prüfungen (gemäß Richtlinie 2001/20/EG); oder (iii) prospektiven nicht-interventionellen Studien (NIS), bei denen Patientendaten von einzelnen HCPs oder Gruppen von HCPs – bzw. in deren Auftrag – speziell für die Studie erhoben werden (Abschnitt 15.01 des HCP-Kodex).
Der Offenlegungsbericht umfasst alle direkten und indirekten Kosten, einschließlich Forschungs und Entwicklungskosten (F&E-Kosten), im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie – soweit anwendbar – mit dazugehörigen Medizinprodukten stehen und die von J&J IM gegenüber Empfängern erbracht wurden.
Ausgenommene geldwerte Leistungen:
Nachfolgend ist eine nicht abschließende Liste von geldwerten Leistungen (ToVs) angeführt, die wir von unserem Offenlegungsbericht ausschließen.
- Aktivitäten mit geldwerten Leistungen, bei denen J&J IM keine Kenntnis vom endgültigen Begünstigten hat (z. B. verblindete Marktforschung)
- Kauf und Verkauf von Arzneimitteln im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
- Bewirtungen / Mahlzeiten
- Karitative Zuwendungen und gemeinnützige Beiträge, die nicht an HCOs bzw. Patientenorganisationen gerichtet sind
- Geldwerte Leistungen eines Vertriebspartners bzw. Vertriebsmittlers, die NICHT im Namen oder auf Veranlassung eines J&J IM-Unternehmens erbracht werden; diese sind vom Vertriebspartner bzw. Vertriebsmittler selbst und nicht vom J&J IM-Unternehmen offenzulegen
- Arzneimittelmuster
ToV-Reporting-Richtlinie:
Grundsätzlich berichtet J&J IM geldwerte Leistungen in dem Kalenderjahr, in dem die Zahlung ausgeführt wurde oder die zugrundeliegende Aktivität stattgefunden hat.
Direkte Kosten wie Dienstleistungshonorare und Rückerstattungen von Auslagen, Spenden, Zuwendungen oder Sponsorings an HCOs werden dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die tatsächliche Zahlung bzw. Rückerstattung in unseren Finanzsystemen ausgeführt wurde.
Auch wenn unsere Unternehmensrichtlinien die Rückerstattung von Auslagen grundsätzlich untersagen, werden solche Auslagen, die in Ausnahmefällen erstattet werden, in dem Kalenderjahr offengelegt, in dem sie ausgezahlt wurden.
- Indirekte Kosten wie Reisekosten (z. B. Flugtickets), Unterkunftskosten (z. B. Hotelkosten) und Teilnahmegebühren werden jenem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die jeweilige Aktivität stattgefunden hat.
- Erfolgt eine Zahlung über einen Dritten, wird das Datum unserer Zahlung an den Dritten als maßgeblich für die Zuordnung der Zahlung zum entsprechenden Kalenderjahr herangezogen.
Forschung und Entwicklung (F&E):
Gemäß den Offenlegungsanforderungen der EFPIA werden sämtliche geldwerten Leistungen (ToVs) im Bereich Forschung und Entwicklung an HCPs oder HCOs pro Land ausschließlich in aggregierter Form offengelegt. Das bedeutet, dass keine individuelle Offenlegung im öffentlichen Bericht erfolgt.
Nicht-monetäre geldwerte Leistungen (Sachleistungen):
Sachleistungen werden entweder auf Basis der von J&J IM tatsächlich aufgewendeten Kosten oder auf Basis ihres aktuellen, anhand objektiver externer Parameter ermittelten, Marktwerts berichtet. Der jeweils zugeordnete Wert der Sachleistung ist im Vertrag mit dem Empfänger ausgewiesen.
ToV bei teilweiser Teilnahme bzw. Stornierung und Erstattung:
Es werden ausschließlich die Kosten der tatsächlichen Teilnahme berichtet. Stornokosten vor der Veranstaltung werden nicht berichtet, da sie keine geldwerte Leistung an den Empfänger darstellen.
Grenzüberschreitende Aktivitäten:
Geldwerte Leistungen an HCPs/HCOs aus einem Land, das in den Anwendungsbereich des EFPIA-Offenlegungskodex fällt, werden im jeweiligen Sitzland des Empfängers berichtet – unabhängig davon, welche J&J IM-Gesellschaft die Leistung veranlasst und/oder ausgeführt hat.
Landesspezifische Referenznummer (CODS-ID):
Für jeden Empfänger berichtet J&J IM – sofern anwendbar und nach den nationalen Offenlegungsvorgaben verlangt – die im unternehmenseigenen Customer-Relationship-Management-System (CRM) hinterlegte landesspezifische Referenznummer.
HCP in Anstellung bei einer HCO
Sofern nationales Recht oder der jeweilige Branchenkodex nichts Abweichendes vorsehen, gilt: Wird ein HCP über eine HCO, der er angehört, vertraglich gebunden und vergütet, so legen wir die geldwerte Leistung (Dienstleistungshonorar) auf Ebene der empfangenden HCO offen. Personenbezogene Aufwendungen wie Reise- und Unterkunftskosten werden – sofern vertraglich nicht anders vereinbart – auf Ebene des HCP berichtet.
Mehrjährige Verträge:
Bei mehrjährigen Verträgen kommt in der Regel ein Modell mit Teilzahlungen zur Anwendung. Das heißt, der Gesamtwert wird in mehreren, zeitlich gestaffelten Einzelzahlungen übertragen. Jede dieser Teilzahlungen wird jenem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die tatsächliche Zahlung bzw. Rückerstattung in unseren Finanzsystemen ausgeführt wurde.
Qualitätssicherung:
J&J IM führt regelmäßig Datenqualitätsprüfungen und Abstimmungsverfahren durch, um hohe Datenqualitätsstandards sicherzustellen und eine kontinuierliche Prozessverbesserung zu ermöglichen.
Haftungsausschluss:
Trotz unseres Strebens nach einer effizienten und zeitnahen Verarbeitung kann es vorkommen, dass Zahlungsinformationen erst nach dem Veröffentlichungszeitpunkt verfügbar werden. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um Einzelfälle handelt, und werden das tatsächliche Auftreten überwachen. Bei wesentlichen Änderungen gegenüber der Erstveröffentlichung erfolgt eine quartalsweise Aktualisierung.
Je nach Land kann der jeweils anwendbare Rechtfertigungsgrund für die Verarbeitung personenbezogener Daten variieren und unser berechtigtes Interesse, eine rechtliche Verpflichtung oder Ihre Einwilligung umfassen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses, haben Angehörige der Fachkreise (HCPs) das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. HCPs können nach den Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten eine allfällig erteilte Einwilligung in eine individuelle Offenlegung widerrufen; in diesem Fall erfolgt die Offenlegung in aggregierter Form. Die Einwilligung bzw. deren Widerruf wird je HCP für sämtliche geldwerten Leistungen des jeweiligen Berichtsjahres eingeholt.
Der Abschnitt mit aggregierten HCP-Daten im Offenlegungsbericht enthält die Gesamtsumme je Leistungs-/Kostenkategorie, die an HCPs übertragen wurde, welche einer individuellen Offenlegung nicht zugestimmt haben.
Veröffentlichungszeitpunkt:
Die geldwerten Leistungen werden jährlich gemäß den Fristen des EFPIA-Kodex und des nationalen Kodex veröffentlicht und über die entsprechende Offenlegungsplattform bereitgestellt.
Offenlegungsplattform: Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass J&J Innovative Medicine Austria keinen Einfluss auf den Inhalt bzw. die Datenschutzbestimmungen anderer Websites hat und für diese keine Verantwortung übernimmt. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass J&J Innovative Medicine Austria keinen Einfluss auf den Inhalt bzw. die Datenschutzbestimmungen anderer Websites hat und für diese keine Verantwortung übernimmt. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
https://www.jnj.com/innovativemedicine/emea/how-we-work/transparency
Sie verlassen nun J&J Innovative Medicine Austria
Sie verlassen nun J&J Innovative Medicine Austria
Sprache der Offenlegung:
Die Offenlegung erfolgt in der jeweiligen Landessprache.
Sämtliche Zahlungen (z. B. Dienstleistungshonorare, Spenden, Zuwendungen, Sponsoringleistungen und sonstige finanzielle Unterstützungen) werden netto, d. h. ohne Umsatzsteuer (USt.), berichtet. Eine gegebenenfalls anfallende Quellensteuer ist im berichteten Betrag enthalten, unabhängig davon, ob sie direkt an die Finanzbehörden abgeführt wird oder nicht.
Alle geldwerten Leistungen aus Dienst- oder Sachleistungen (z. B. Flugticket, Hotelzimmer) werden brutto, also einschließlich Umsatzsteuer (und ggf. Trinkgelder), berichtet.
Die berichteten ToV-Beträge sind nicht für umsatzsteuerliche oder steuerliche Meldezwecke geeignet. Werden steuerliche Belege benötigt, stellt das Unternehmen diese direkt den betreffenden HCPs/HCOs zur Verfügung.
Alle Beträge werden in der jeweiligen Landeswährung berichtet, d. h. in der Währung des Landes, in dem die Offenlegung erfolgt.
Bei geldwerten Leistungen, die ursprünglich in einer anderen Währung als der Landeswährung erfolgt sind, wird eine Umrechnung in die Landeswährung vorgenommen; die zugrunde gelegten Wechselkursdetails können im Einzelfall zur Verfügung gestellt werden.
Wir stützen uns auf eine Kombination aus automatisierten Systemen, standardisierten Prozessen und manueller Datenerfassung aus internen und externen Quellen, um die relevanten Daten zu erfassen und schließlich zu berichten. Die in dieser Veröffentlichung berichteten Informationen entsprechen unserem guten Glauben und unseren bestmöglichen Bemühungen, die Anforderungen des EFPIA-Offenlegungskodex einzuhalten. Sollten trotz aller Sorgfalt unvollständige oder unzutreffende Angaben in unserer Veröffentlichung enthalten sein, werden wir den Sachverhalt sachgerecht prüfen und Fehler entsprechend korrigieren.
Die gemäß den EFPIA-Anforderungen und auf dieser Website offengelegten geldwerten Leistungen dienen ausschließlich der Erfüllung der EFPIA-Berichtspflichten. Die ausgewiesenen Kosten dürfen nicht als Beleg für Meldungen an Finanzbehörden oder vergleichbare Berichtszwecke herangezogen werden.
Wie werden Zahlungen zugeordnet?
- Honorare für Dienstleistungen und Rückerstattungen für persönliche Auslagen an Angehörige der Fachkreise sowie Förderbeiträge, Zuschüsse, Sponsorings an Institutionen scheinen in jenem Geschäftsjahr auf, in welchem die tatsächliche Zahlung oder Rückerstattung in unseren Finanzsystemen erfolgt ist.
- Werttransfers für Reisekosten (z. B. Flugticket), Unterkunft (z. B. Ausgaben für Hotelzimmer) und Anmeldegebühren scheinen im Geschäftsjahr auf, in dem die Aktivität stattfand.
- Im Fall von Zahlungen durch Dritte, ist unser Zahlungsdatum an die Drittpartei entscheidend für die Zuordnung der Zahlung zu einem Geschäftsjahr.
Obwohl wir um eine effiziente und schnelle Abwicklung bemüht sind, kann es sein, dass Zahlungsinformationen erst nach dem Datum der Veröffentlichung erhältlich werden. Es wird erwartet, dass dies Ausnahmefälle sind, die wir sorgfältig beobachten werden. Sollten nach einer Veröffentlichung Änderungen bekannt werden, wird eine Berichtigung veröffentlicht.
Wie werden geldwerte Leistungen bei mehrjährigen Verträgen gemeldet
Bei Verträgen, die über mehrere Jahre gehen, werden die Zahlungen normalerweise aufgeteilt. Das bedeutet, dass der Gesamtwert in mehreren, separaten Zahlungen über einen Zeitraum hinweg transferiert wird.
Jede dieser separaten Zahlungen scheint in jenem Geschäftsjahr auf, in welchem die tatsächliche Zahlung oder Rückerstattung in unseren Finanzsystemen erfolgt ist.
Ist die Mehrwertsteuer inbegriffen?
Alle Zahlungen (z. B. Honorare für Dienstleistungen, Förderbeiträge, Zuschüsse, Sponsorings) werden exklusive Mehrwertsteuer gemeldet.
Alle geldwerten Leistungen aus Dienstleistungen oder Produkten (z. B. Flugticket, Hotelzimmer, ...) werden brutto gemeldet, d. h. inklusive Mehrwertsteuer (und Trinkgeld), falls zutreffend.
Geldwerte Leistungen, die im Rahmen der Offenlegung gemeldet werden, dürfen nicht für die Mehrwertsteuer-Meldung verwendet werden. Falls Finanzberichte erforderlich sind, erhalten die Angehörigen der Fachkreise / Institutionen diese wie gewohnt weiterhin durch das Unternehmen.
Wie werden verschiedene Währungen gehandhabt?
Alle Werte werden in der örtlichen Währung gemeldet, d. h. in der Währung des Landes, in dem die Offenlegung stattfindet.
Werden geldwerte Leistungen von J&J Unternehmen, die nicht ihren Sitz in EFPIA-Ländern haben, gemeldet?
Geldwerte Leistungen, die ursprünglich in einer Fremdwährung getätigt wurden, werden in die örtliche Währung umgerechnet. Informationen zum Wechselkurs können gegebenenfalls bereitgestellt werden.
Zahlungen an Angehörige der Fachkreise / Institutionen, die in den Rahmen des EFPIA-Offenlegungskodex fallen, werden in deren Wohnsitzland gemeldet. Dabei ist es egal, welches J&J Unternehmen die Zahlungen organisiert und getätigt hat.
Was wird im Fall einer teilweisen Anwesenheit an einer Veranstaltung oder bei Absage gemeldet?
Es werden nur jene Kosten offengelegt, die durch die beschränkte Anwesenheit verursacht wurden. Die Kosten für eine Stornierung vor der Veranstaltung werden nicht gemeldet, da sie keine geldwerte Leistung an den Angehörigen der Fachkreise darstellen.
Wie sieht es mit vertraglich festgelegten Ausgaben in Zusammenhang mit Honoraren für Dienstleistungen oder Beratung aus?
Falls ein Angehöriger der Fachkreise eine Dienstleistung oder Beratungsleistung erbringt, werden die daraus entstehenden Reise- und Unterbringungskosten sowie Rückerstattungen von persönlichen Auslagen gemäß den Vertragsklauseln im jeweiligen Abschnitt des Meldeberichts gemeldet.
Was wird gemeldet, falls die geldwerte Leistung an/durch eine Drittpartei durchgeführt wird?
Falls ein Angehöriger der Fachkreise durch eine Institution, der er/sie angehört, bezahlt wird, legen wir die Zahlung (Honorare) an die Institution, die die Zahlung erhalten hat, offen. Personenbezogene Ausgaben wie Kosten für Anfahrt und Unterkunft werden für den Angehörigen der Fachkreise offengelegt, außer dies wurde im Vertrag anderweitig festgelegt.
Was beinhaltet die zusammenfassende Offenlegung des Meldeberichts?
Die Zusammenfassung des Offenlegungsberichts (der Teil, der sich auf den Angehörigen der Fachkreise bezieht) enthält den Gesamtwert pro Kostentyp, der an den Angehörigen der Fachkreise überwiesen wurde, welche nicht individuell offengelegt werden wollen.
Aufgrund des Datenschutzrechtes kann die Einwilligung zur individuellen Offenlegung jederzeit vom Angehörigen der Fachkreise widerrufen werden. In diesem Fall geschieht die Offenlegung im Rahmen der Zusammenfassung. Die Einwilligung bzw. der Widerruf der Einwilligung gilt für alle geldwerten Leistungen, die ein Angehöriger der Fachkreise von uns in einem Jahr erhalten hat.
Welche Adresse scheint im Meldebericht auf?
Es scheint die aktuellste Adresse, die wir für den Angehörigen der Fachkreise / Institution zum Zeitpunkt des Berichts in unserer Datenbank haben, auf.
Aktivitäten, die über Händler/Vertriebspartner durchgeführt werden
Zahlungen von einem Händler/Vertriebspartner, die nicht im Namen/Auftrag von einem J&J Unternehmen durchgeführt wurden, müssen vom Händler/Vertriebspartner und nicht vom J&J Unternehmen offengelegt werden.
Berichterstattung der geldwerten Leistungen im Zusammenhang mit Forschung & Entwicklung (F&E)
Alle geldwerten Leistungen an Angehörige der Fachkreise / Institutionen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung werden pro Land als eine jährliche Gesamtsumme gemeldet. Dies bedeutet, dass, gemäß den EFPIA-Offenlegungspflichten, keine individuellen Berichterstattungen für F&E-geldwerte Leistungen öffentlich gemacht werden.
F&E- geldwerte Leistungen sind Zahlungen an Angehörige der Fachkreise oder Institutionen für die Planung oder Durchführung von
- nicht klinischen Studien (wie in den OECD-Prinzipien zur Guten Laborpraxis definiert)
- klinischen Studien (wie in Richtlinie 2001/20/EG definiert) oder
- nicht interventionellen, prospektiven Studien, die die Erhebung von Patientendaten von oder im Namen von einzelnen oder Gruppen von Angehörigen der Fachkreise für die spezifische Studie erfordern (Abschnitt 15.01 des HCP-Kodex).
Haftungsausschluss
Wir verwenden eine Kombination aus automatisierten Systemen, standardisierten Prozessen und manueller Dateneingabe aus internen und externen Quellen, um relevante Daten zu erfassen und schließlich zur Meldung zu bringen. Die hier gemachten Angaben entsprechen nach unserem besten Wissen und Gewissen den Anforderungen des EFPIA-Offenlegungskodex. Sollten wir trotz unserer Bemühungen, eine genaue Berichterstattung zu gewährleisten, unvollständige und falsche Informationen angegeben haben, werden wir angemessene Untersuchungen in die Wege leiten, um diese falschen Angaben zu beheben.
Die gemäß den EFPIA-Anforderungen und auf dieser Seite offengelegten geldwerten Leistungen dienen nur der Einhaltung der EFPIA-Offenlegungspflichten. Die Kosten dürfen nicht für behördliche Steuerberichte oder andere ähnliche Berichte verwendet werden.